Unsere Schule von A-Z
A
Der Artikel 46 über Schulabsenzen im Volksschulgesetz besagt folgendes:
Schulabsenzen gelten nur als entschuldigt, wenn sie aus wichtigen Gründen erfolgen. Wichtig sind insbesondere persönliche Gründe wie Krankheiten, Unfälle oder die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen.
Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis aufgeführt.
Zur weiteren Regelung des Absenzenwesens erlassen die Schulbehörden ein Reglement.
Ausschnitte aus dem Reglement, das die Behörde der Primarschule erstellt hat:
- Die Abwesenheit von einem halben Tag gilt als eine Absenz.·
- Ist ein Kind durch Krankheit, Unfall oder andere nicht vorhersehbare Gründe am Schulbesuch verhindert, ist dies am ersten Tag der Absenz, in der Regel vor Schulbeginn, durch die Erziehungsberechtigten der Lehrperson mitzuteilen.
- Bei begründeten vorhersehbaren Absenzen bis zu einem halben Tag (z.B. Arztbesuch) kann grundsätzlich die Lehrperson die Erlaubnis erteilen.
- Für vorhersehbare Absenzen, die einen halben Tag überschreiten, muss so früh wie möglich ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.
- Die Teilnahme an hohen religiösen Feiertagen anderer Religionen (wie Beiram) kann durch die Lehrperson bewilligt werden. Die Lehrperson muss mindestens eine Woche vorher informiert werden.
Unentschuldigte Absenzen und deren Folgen:
Ein Verweis (Verwarnung) wird jeweils bei der dritten unentschuldigten Absenz im Kindergarten, in der 1.-2. Klasse und in der 3.-6. Klasse ausgesprochen.
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt bei einer weiteren unentschuldigten Absenz nach einem Verweis oder bei mehr als vier unentschuldigten Absenzen.
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft hat eine Busse zur Folge.
Jokertage:
Jedes Kind hat pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung, an welchen es dem Unterricht ohne Begründung fernbleiben kann. Die Jokertage müssen der Lehrperson mindestens zwei Tage vor dem Bezug angekündigt werden (Formular Homepage). Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als Sperrtag und darf nicht als Jokertag bezogen werden.
Bezug von Jokertagen
Gemäss Gesetz über die Volkschule (Art. 46) darf jeder Schüler zwei Jokertage pro Schuljahr beziehen.
Vorgehen bei Bezug von Jokertagen:
- Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen spätestens einen Tag vor der geplanten Absenz schriftlich oder telefonisch mit. Jokertage sind Absenzen, welche nicht begründet werden müssen.
- Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt an der Primarschule Weinfelden als Sperrtag für Jokertage.
- Die insgesamt zwei Jokertage für zwei Kalendertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen.
- Die Übersicht über bezogene Jokertage führen die Klassenlehrpersonen.
- Die Eltern sind für die Abmeldung am Mittagstisch selbst verantwortlich.
Absenzen wegen kirchlichen/religiösen Feiertagen
Vorgehen für Eltern bei Bezug:
- Die Eltern teilen den Bezug von hohen, religiösen Feiertagen mindestens eine Woche vor der geplanten Absenz schriftlich oder telefonisch mit.
- Die Übersicht über bezogene religiöse Feiertage führen die Klassenlehrpersonen.
- Die Eltern sind für die Abmeldung am Mittagstisch selbst verantwortlich.
Weitere Schulabsenzen
Vorgehen für Eltern bei weiteren Schulabsenzen:
- Für vorhersehbare Schulabsenzen, welche einen halben Tag überschreiten und somit nicht von der Lehrperson bewilligt werden können, reichen die Eltern so früh als möglich ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ein. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Entscheid.
- Die Schülerinnen und Schüler sind gemäß Anweisungen der Lehrperson zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.
- Urlaubsgesuche, welche der Ferienverlängerung dienen, werden nicht bewilligt.
- Gesuche für außerordentliche Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur oder Jugendarbeit können bewilligt werden, falls dabei ein persönliches Engagement des Schülers/ der Schülerin festgestellt werden kann und dies mit dem schulischen Einsatz vereinbar ist.
- Die Bochselnacht ist obligatorisch. Eine Dispensation ist möglich mit einem Bezug eines Jokertages.
SCHULLEITUNG
Michael und Nadine Götsch
Industriestrasse 23
8570 Weinfelden
m.goetsch@primarweinfelden.ch / Tel. 071 626 08 48
n.goetsch@primarweinfelden.ch // Tel. 071 622 08 06
SCHULPRÄSIDIUM
Thomas Wieland
Freiestrasse 5
8570 Weinfelden
071 622 33 10
t.wieland@primarweinfelden.ch
SCHULVERWALTUNG
Irene Ribler/ Annette Leone
Freiestrasse 5
8570 Weinfelden
071 622 33 10
www.schuleweinfelden.ch
KINDERGÄRTEN
Kindergarten Austrasse Ost/West
Austrasse 15a, 8570 Weinfelden
071 622 64 60
Kindergarten Falken Blau und Gelb
Falkenstrasse 8, 8570 Weinfelden
Blau: 071 622 27 33 / Gelb: 071 622 27 39
Kindergarten Paul Reinhart
Industriestrasse 23, 8570 Weinfelden,
071 626 08 43
HAUSDIENST PRS
Hansruedi Knill
071 626 08 44 / 079 955 45 79
h.knill@primarweinfelden.ch
SCHULSOZIALARBEIT
Claudia Graf
079 384 87 99
c.graf@primarweinfelden.ch
Peter Lattmann
079 295 54 33
p.lattmann@primarweinfelden.ch
LOGOPÄDIE WEINFELDEN
Logopädie
Freiestrasse 7
8570 Weinfelden
071 622 02 54
logopaedie@primarweinfelden.ch
PSYCHOMOTORIK WEINFELDEN
071 626 08 45
b.mock@primarweinfelden.ch
k.wiest@primarweinfelden.ch
k.zink@primarweinfelden.ch
AMT FÜR VOLKSSCHULE - SCHULAUFSICHT
Patrick Bachmann
058 345 58 02
patrick.bachmann@tg.ch
AMT FÜR VOLKSSCHULE – SPL SCHULPSYCHOLOGIE/LOGOPÄDIE KREUZLINGEN
058 345 74 80
info.spl@tg.cj
www.av.tg.ch
OFFENE TAGESSCHULE FLIC FLAC /
MITTAGSTISCH
Industriestrasse 23
8570 Weinfelden
071 620 04 03
tagesschule@primarweinfelden.ch
MUSIKSCHULE WEINFELDEN
Ringstrasse 4
8570 Weinfelden
071 626 20 10
msw@musikalis.ch
SCHULZAHNKLINIK
Marktplatz 3
8570 Weinfelden
071 622 55 88
szk-weinfelden@bluewin.ch
KJPD WEINFELDEN
Schützenstrasse 15
8570 Weinfelden
071 686 47 00
kjpd@stgag.ch
PERSPEKTIVE THURGAU WEINFELDEN
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden
071 626 02 02
Mütter-, Väter-, Paar-, Familien-, Jugend-, Suchtberatung
Felsenstrasse 4
8570 Weinfelden
071 626 02 02
ELTERNNOTRUF 7/24
0848 35 45 55
24h@elternnotruf.ch
www.elternnotruf.ch
Die Anmeldung für den Kindergarten erhalten die Erziehungsberechtigten automatisch von der Schulverwaltung aufgrund des Geburtsdatums des Kindes per Postweg zugestellt. Der Eintritt kann ohne Begründung um ein Jahr verschoben werden.
Voraussetzungen für den Besuch des Kindergartens finden Sie hier: Unser Kind kommt in den Kindergarten
B
Es finden sowohl regelmässige Besuche in der schulhauseigenen, wie auch einzelne organisierte Besuche in der Regionalbibliothek statt. Mit den ausgeliehenen Medien ist sorgfältig umzugehen. Verloren gegangene sowie defekte Medien werden in Rechnung gestellt.
Sowohl im Kindergarten wie auch in der Primarschule werden die kantonalen Vorgaben zu den Blockzeiten umgesetzt:
Kindergarten Mo – Fr: 8:15 – 11:30 Uhr
Primarschule Mo – Fr: 8:15 – 11:45 Uhr
Der Brauch der Bochselnacht findet in Weinfelden jeweils am letzten Donnerstag in der Woche vor der Weihnachtswoche statt. Die Kinder schnitzen aus Rüben ihre «Bochseltiere» und tragen diese Laternen an einem Umzug auf Tragestangen durchs Dorf. Von der ersten Primarklasse bis zur zweiten Sekundarklasse nehmen alle Weinfelder Kinder und Jugendlichen an diesem Umzug teil. Am Schluss singen die 4.-6. Klässler und die Oberstufenschüler vor dem Rathaus das Lied «Freut euch des Lebens». Anschliessend erhalten alle Schülerinnen und Schüler zur Belohnung eine Brezel. Die Schüler und Schülerinnen der dritten Sekundarklasse führen später am Abend ein Theaterstück auf.
Individuelle Begabungen erkennen und fördern ist eine allgemeine Aufgabe der Volksschule. Das schliesst auch die Förderung besonders leistungsfähiger Kinder und Jugendlicher mit ein. Kinder mit ausgewiesenen Fähigkeiten können ab der fünften Primarklasse kantonale Unterstützungsangebote besuchen.
D
Auf unserer offiziellen Website werden regelmässig Berichte aus den Klassen veröffentlicht. Meist sind die Texte von Bildern begleitet, auf denen auch Schülerinnen und Schüler zu sehen sind. Bilder von Personen zu veröffentlichen unterliegt aber dem Datenschutz und bedarf der Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten. Meistens werden Gruppenbilder veröffentlicht (Klassenfotos, Kindergruppen bei einer Aktivität u.ä.), gelegentlich aber auch Schnappschüsse einzelner Schülerinnen oder Schüler. In keinem Fall werden die dazugehörenden Namen oder irgendwelche anderen Personalien veröffentlicht. Einzig die Klassenzugehörigkeit ist in vielen Fällen ersichtlich.
Es wird alle zwei Jahre eine Datenschutzeinwilligungserklärung eingeholt.
Sollten Sie trotz dieser grundsätzlichen Erlaubnis etwas zu beanstanden haben, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Schulleitung Kontakt auf.
Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann.
E
Die Teilnahme an Elternabenden der Klasse oder der ganzen Schule ist verpflichtend. Bei Verhinderung melden sich die Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrperson ab und sprechen sich im Vorfeld des Anlasses mit anderen teilnehmenden Eltern ab, wie sie zu den Informationen kommen. Elternanlässe können als obligatorisch erklärt werden.
Das Elternforum schafft eine Plattform der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Sie dient der bestmöglichen Entwicklung unserer Kinder.
Ziel der Mitwirkung ist die Schaffung eines starken Dreiecks «Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler», das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet.
Weiterführende Informationen werden an den Elternabenden erteilt. Pro Klasse wird mindestens ein/e Klassendelegierte/r gewählt.
Elterngespräche werden von den Lehrpersonen initiiert. Auf Wunsch kann von den Erziehungsberechtigten jederzeit ein Elterngespräch verlangt werden. Ob Ihr Kind an den Gesprächen teilnimmt, liegt im Ermessen der Lehrperson.
Laut Gesetz über die Volksschule halten die Erziehungsberechtigten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen.
F
Die Primarschule Weinfelden empfiehlt für Schülerinnen und Schüler die Fahrradbenützung ab der 4. Primarklasse. Dieser Zeitpunkt erscheint den Führungsverantwortlichen geeignet, weil die Schülerinnen und Schüler vorgängig durch den Instruktionsdienst der Kantonspolizei Thurgau geschult wurden. In diesem Kurs lernen die Kinder in Begleitung die im nahen Verkehrsraum wichtigsten Fahrradregeln kennen und üben das Linksabbiegen auf Nebenstrassen. An Schulorten mit Veloparcours werden ausserdem Gleichgewicht und Fahrübungen im Schonraum trainiert.
Die Fahrräder sind in einwandfreiem Zustand und müssen im Veloständer (abgeschlossen) parkiert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder defekte Fahrräder.
Die Kantonspolizei Thurgau unterstützt die Lehrpersonen im Rahmen des Verkehrsunterrichtes. In der 4.-6. Primarschulklasse lernen die Velofahrenden das sichere Nutzen des gesamten Verkehrsraums (besonders das Vortrittsrecht und das Queren) und üben das richtige Verhalten in verschiedenen Situationen. Nach der Schulung wird eine theoretische und praktische Fahrradprüfung durchgeführt.
An unseren Schulen sind Förderlehrpersonen in den verschiedensten Bereichen eingesetzt. Sollte während des Unterrichts festgestellt werden, dass ein Kind entsprechend gefördert werden sollte, wird die Klassenlehrperson die Eltern kontaktieren.
Im Folgenden wir das Grundangebot an fördernden Massnahmen erläutert:
Schulische Heilpädagogik (SHP)
Im Rahmen der Schulischen Heilpädagogik werden Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht zusätzlich gefördert. Die Schulische Heilpädagogik ist auf eine breite Förderung ausgerichtet und umfasst verschiedene Elemente der Therapien und der weiteren Fördermassnahmen.
Stütz- und Förderunterricht (S+F)
Um dem Regelunterricht folgen zu können, erhalten Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderung. Dabei werden temporär auftretende Defizite in einem Fach oder allgemeine Teilleistungsschwächen aufgefangen. Die zuständige Lehrperson für den Stütz- und Förderunterricht wird fallweise als Teamteaching-Lehrperson eingesetzt und unterstützt somit das Differenzieren im Unterricht.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. In der Regel besuchen die Kinder vom Kindergarten bis zur zweiten Primarklasse den Deutschunterricht.
Logopädie
Die logopädischen Massnahmen unterstützen Kinder im Vorschul- und Schulalter mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen.
Begabungs- und Begabtenförderung
Individuelle Begabungen erkennen und fördern ist eine
allgemeine Aufgabe der Volksschule. Das schliesst auch die Förderung besonders leistungsfähiger Kinder und Jugendlicher mit ein. Kinder mit ausgewiesenen Fähigkeiten können ab der fünften Primarklasse kantonale Unterstützungsangebote besuchen.
Die Friedensbrücke ist ein Streitschlichtungsmodell aus der Mediation, welches in allen Schulzentren der Primarschule Weinfelden angewandt wird. Mediation bietet ein strukturiertes Vorgehen in Konflikten durch eine neutrale dritte Person, den Mediator. Diese Person führt die Streitenden im Gespräch miteinander durch einen Klärungsprozess, der sie befähigt, eigene Gefühle und Interessen zu erkennen und zu benennen, die der anderen Seite zu verstehen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.
G
In der ersten Primarklasse erhält jede Schülerin und jeder Schüler einen Götti oder ein Gotti zur Seite gestellt. Die Kinder der 6. Klassen übernehmen diese Rolle und unterstützen und begleiten die jüngsten Kinder bei diversen Anlässen und Aktivitäten.
H
Die Benutzung des Handys während der Schulzeit ist den Schülerinnen und Schülern lediglich mit der Bewilligung der Lehrperson erlaubt. Ansonsten ist es weder sicht- noch hörbar. Dasselbe gilt für Smartwatches.
Bei Widerhandlungen wird das Handy eingezogen und erst nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. Bei wiederholter Missachtung des Verbots werden die Erziehungsberechtigten informiert.
An allen Primarschulzentren wird eine betreute Hausaufgabenzeit angeboten. Am Mo-, Di- und Do-Nachmittag können die Schülerinnen und Schüler im Zeitfenster von 15.15 bis 16.45 Uhr ihre Hausaufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson im Schulhaus direkt erledigen. Der Elternbeitrag beträgt für dieses Serviceangebot Fr. 100.- pro Semester, unabhängig davon, an wie vielen Nachmittagen das Kind angemeldet ist. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson oder über das Formular auf der Homepage und muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Anmeldung betreute Hausaufgabenzeit
Hausaufgaben - Tips für Eltern
Es gibt auch private Hausaufgabenhilfen, die jedoch selber bezahlt werden müssen. Eine Liste von Personen, die im Raum Weinfelden Hausaufgabenhilfe erteilen, können Sie auf der Homepage finden.
I
Alle Schülerinnen und Schüler werden mit computergestützten Arbeitsmitteln wie Tablets und Convertibles unterrichtet und können einige dieser Geräte innerhalb des Schulzentrums auch für Hausaufgaben benutzen. Diese Geräte sollen sorgfältig benutzt werden und die Kinder und Jugendlichen haben sich an die Anweisungen der Lehrpersonen zu halten. Das Aufrufen von Webseiten mit unangemessenem Inhalt ist in den jeweiligen Schulzentren nicht möglich.
In der Primarschulgemeinde Weinfelden wird momentan zentral eine Integrationsklassen geführt. In dieser Klasse werden Kinder, die noch kein Deutsch können, von Montag bis Freitag jeweils morgens unterrichtet. Nachmittags findet der Unterricht in der Regelklasse statt. Normalerweise besucht ein Kind die Integrationsklasse während eines Jahres. Danach wird versucht, es in der Regelklasse zu unterrichten.
K
Wenn ein Kind mit dem Kickboard in die Schule kommt, hat es dieses im Kickboardständer ordentlich abzustellen. Wenn möglich soll es gesichert werden. Im Schulhaus sind Kickboards nicht erlaubt. Die Nutzung von Kickboards wird für Kinder im Kindergarten nicht empfohlen!
Bei Problemen oder Unstimmigkeiten zwischen Schülern und Schülerinnen oder Eltern mit einer Lehrperson sollte zuerst das Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson gesucht werden. Lässt sich keine Lösung des Problems herbeiführen oder ist ein konstruktives Gespräch nicht möglich, kann die Schulleitung für ein Vermittlungsgespräch beigezogen werden.
Anmeldung
Die Anmeldung für den Kindergarten erhalten die Erziehungsberechtigten automatisch von der Schulverwaltung aufgrund des Geburtsdatums des Kindes per Postweg zugestellt. Der Eintritt kann ohne Begründung um ein Jahr verschoben werden.
Blockzeiten
Die Blockzeiten im Kindergarten sind folgendermassen festgelegt:
Mo - Fr: 8:15 - 11:30 Uhr
Informationsveranstaltung Übertritt Schule
Es findet jährlich im Januar eine Informationsveranstaltung zum Übertritt vom Kindergarten in die erste Primarklasse statt. Die Erziehungsberechtigten werden frühzeitig über den Termin der Veranstaltung Informiert.
Voraussetzungen für den Kindergarten
Voraussetzungen für den Besuch des Kindergartens finden Sie hier: Unser Kind kommt in den Kindergarten
L
Ausflüge und Lager dienen der Gemeinschaft und ergänzen das fachliche Lernen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
Für Lager und mehrtägige Schulreisen werden Elternbeiträge erhoben, die aber nicht den Betrag von 14 Fr. bis 16 Fr. pro Tag übersteigen.
Lausbefall kann in den besten Familien vorkommen. Schämen Sie sich nicht deswegen.
Bei Lausbefall in einer Klasse wird unsere Läusefachfrau hinzugezogen. Sie untersucht alle Kinder der betroffenen Klasse auf Lausbefall und führt eine Nachkontrolle durch.
Bitte informieren Sie umgehend die Lehrperson, wenn sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen. Zudem ist es auch hilfreich, die Eltern der engsten Freunde Ihres Kindes gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen. Verschweigen aus Schamgefühl ist hier fehl am Platz, da sich der Befall sonst sehr schnell auf sehr viele Kinder ausbreiten kann. Wichtige Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.lausinfo.ch oder www.kopflaus.de.
Investieren Sie für die Behandlung genügend Zeit und benützen Sie die richtigen Produkte, dies ist wichtig.
Es gibt keine Leuchtwestenpflicht an unserer Schule, ausser bei gemeinsamen Ausflügen mit dem Velo.
Die Eltern werden jedoch gebeten, Ihre Kinder zum Tragen von Leuchtwesten anzuhalten, da diese die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit im Strassenverkehr enorm erhöhen; dies gilt für Velofahrer und Fussgänger.
Ab dem Kindergarten und in der ersten Primarklasse tragen die Kinder je nach Schulzentrum einen Leuchtstreifen oder eine Leuchtweste. Diese werden ihnen vom Kindergarten oder der Schule abgegeben.
M
Masern sind sehr ansteckend, eine Masernerkrankung kann schwere Komplikationen verursachen. Es kommt immer wieder zu Epidemien, auch in der Schweiz. Vor allem ungeimpfte Personen sind gefährdet, sich mit Masern anzustecken.
Folgende Richtlinien gelten bei einem Masernfall im Kindergarten/in der Schule:
- Erkrankte Kinder sollen unbedingt zu Hause behalten werden oder müssen durch die Eltern von der Schule abgeholt werden.
- Nicht geimpfte Kinder, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, werden für maximal drei Wochen von der Institution ausgeschlossen, es sei denn, sie konnten innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt geimpft werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.stopmasern.ch
Die offene Tagesschule Flic-Flac bietet auch Kindern, die nicht die Tagesschule besuchen, einen Mittagstisch an. Von Montag bis Freitag von 11:30 bis 13:30 Uhr werden die Kinder verköstigt und betreut. Die Kosten für ein Mittagessen mit Betreuung bis um 13:30 Uhr betragen CHF 14.50.
In der Primarschule Weinfelden findet in der ersten und zweiten Klasse eine musikalische Grundschulung statt. Die Kinder werden durch eine dafür speziell ausgebildete Lehrperson mit verschiedenen Aspekten der Musik bekannt gemacht. Dazu gehört das Hören, Wahrnehmen, Musizieren und Bewegen. Mit der Stimme, der Sprache, dem Körper, mit Instrumenten, Malutensilien und vielem mehr tauchen die Kinder in die Welt des Musizierens ein.
Die Musikschule Weinfelden bietet eine sehr breite Palette an Instrumental-, Gesangs- und Tanzunterricht an. Informieren Sie sich bitte unter www.musikalis.ch
P
Der Thurgauer Obstverband organisiert jeweils im Februar eine Apfelwoche in den Thurgauer Schulen. Die grossen Erfolge der Vorjahre bestätigen das Bedürfnis, nach den Sportferien baumfrische Äpfel aus dem Thurgau in den Schulen anbieten zu können. Auch die Primarschule Weinfelden beteiligt sich an dieser erfrischenden Idee. Wir offerieren allen Kindern während einer ganzen Schulwoche kostenlos einen knackigen Pausenapfel.
Q
„Quintessenz“ vermittelt gemeinsam mit ausgewiesenen Fachleuten Weiterbildung für Eltern und Lehrpersonen, sowie Unterrichtseinheiten für Kinder. Die Themen bauen über acht Schuljahre auf und wirken so nachhaltig.
Es ist sehr erwünscht, dass die Erziehungsberechtigten an diesen Anlässen teilnehmen und somit viel Wichtiges mitnehmen können bezüglich Lernen, Entwicklung und vielem mehr, was ihr Kind in den verschiedenen Schulphasen betrifft.
R
In der Volksschule begegnen sich Kinder mit unterschiedlichen Wertvorstellungen und aus verschiedenen Religionsgemeinschaften. Gemäss Volksschulgesetz erzieht die Schule die Kinder nach christlichen Grundsätzen und demokratischen Werten. Die Organisation und Durchführung des Religionsunterrichtes wird von der evangelischen und katholischen Kirchgemeinde Weinfelden übernommen.
S
Einmal im Monat trifft sich das Schüler:innenparlament, um spezielle Themen und Anliegen aus den Klassen zu diskutieren. Aus jeder Klasse (3.-6. Klassen) werden zwei Schüler:innen ins Schüler:innenparlament gewählt. Die Treffen werden begleitet von einer Lehrperson und der Schulsozialarbeit.
Im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse (Sekundarstufe) finden schulärztliche Untersuchungen statt. Diese Untersuchungen umfassen zusätzlich zu Gewicht, Grösse und der Kontrolle des Impfstatus im Kindergarten die Kontrolle des Sehsinns, des Gehörs und des Skeletts sowie eine Herz-Lungen-Auskultation.
In der 4. Primarlasse wird zusätzlich das Skelett und in der 8. Klasse der Blutdruck kontrolliert. Befunde werden in einem verschlossenen Couvert an die Erziehungsberechtigten weitergeleitet.
Die schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen werden in einer Kontrollkarte festgehalten. Die Karten werden zusammen mit dem Impfausweis zu Hause aufbewahrt und müssen jeweils vor dem Untersuch dem Kind in die Schule mitgegeben werden.
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Lehrpersonen. Bei Problemen im schulischen oder familiären Umfeld oder auch bei persönlichen Anliegen bietet die Schulsozialarbeit ihre fachliche Unterstützung und Hilfe an. Die Schulsozialarbeit kann unter der Telefonnummer 079 384 87 99 kontaktiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich an die Schulhausordnung und an getroffene Vereinbarungen zu halten. Die Klassenlehrpersonen besprechen die Schulhausordnung in geeigneter Form mit den Schülerinnen und Schüler.
Hier finden Sie die Schulhausordnung
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Für Kinder, die in einer gewissen Distanz zum Schulhaus wohnen (Burgquartier, Weerswilen), steht ein Schulbus zur Verfügung. Die Beanspruchung des Schulbusses erfolgt nach klar definierten Kriterien.
Die Schule hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass bei jedem schulpflichtigen Kind eine jährliche Zahnkontrolle stattfindet.
Alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Weinfelden haben Anspruch auf einen jährlichen Gratisuntersuch in der Schulzahnklinik. Der Untersuch wird durch die Schule organisiert. Den Erziehungsberechtigten steht es frei, ihr Kind bei einem Privatzahnarzt untersuchen zu lassen, dies muss jedoch im Rahmen des Einsammelns der Stempelkarte kommuniziert werden. Der private Untersuch muss auch in der Stempelkarte vermerkt werden. Bei fehlendem aktuellem Stempel (nicht älter als 1 Jahr) wird das Kind automatisch am Untersuch in der Schulzahnklinik teilnehmen.
Regelmässiger Schwimmunterricht ist ein wertvoller Beitrag im Hinblick auf die Sicherheit für den Aufenthalt an und in Gewässern. Wir haben das Glück, das Hallenbad der Gemeinde als Schule benutzen zu dürfen und eine professionelle Schwimmlehrerin beiziehen zu können. Jeder Schüler hat während seiner Primarschulzeit das Anrecht auf zwei Jahre Schwimmunterricht, der in der ersten und vierten Primarklasse stattfindet.
In einer immer komplexer werdenden und vernetzten Welt steigen die Anforderungen an den Einzelnen, sich sozial angemessen zu verhalten. Deshalb findet in der ersten Primarklasse ein Sozialtraining nach Franz Petermann statt. Darin wird der soziale Umgang mit unseren Mitmenschen vermittelt und geschult. Mit diesem Wissen wird der Umgang unter den Schülern ruhiger und Konflikte können besser gelöst werden.
Für den Sportunterricht sollen die Schüler und Schülerinnen entsprechende Kleidung dabeihaben. Ab der 5. Klasse wird zudem empfohlen, dass die Kinder nach dem Sportunterricht duschen, zumindest wenn sie nachher noch Unterricht haben.
Zusätzlich zum Schulsport bietet die Gemeinde Weinfelden diverse Sportarten an, die die Kinder in Gruppen oder in Einzelunterricht ausüben können. Bitte animieren Sie Ihr Kind dazu, sportlich möglichst aktiv zu sein. Es fördert die Gesundheit und den sozialen Umgang.
Einmal jährlich findet der Sporttag statt. Die Kinder messen sich in leichtathletischen Disziplinen und spielen in durchmischten Gruppen. Im Vordergrund steht der Spass, nicht die Leistung.
T
Die Primarschule bietet für Kindergarten- und Primarschulkinder familienergänzende Kinderbetreuung an. An allen drei Schulzentren wird ausserdem ein Mittagstisch angeboten. Pädagogisch ausgebildete Personen betreuen die Kinder während der Randzeiten und über den Mittag. Zudem wird während definierter Ferienwochen eine Betreuung angeboten. Mehr Infos finden Sie unter www.offenetagesschuleweinfelden.ch
U
Für Erziehungsberechtigte, deren Jugendliche in die Sekundarschule kommen, findet frühzeitig eine Informationsveranstaltung im entsprechenden Sekundarschulzentrum statt. Im Vorfeld findet in der Primarschule ein schulisches Standortgespräch zum Übertritt in die Sekundarschule statt.
Bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson wird eine Stellvertretung die Betreuung der Klasse während der ordentlichen Stundenplanzeiten übernehmen. Da die Unterrichtszeit somit nicht ändert, werden die Schülerinnen und Schüler direkt durch die Betreuungsperson bei Unterrichtsbeginn informiert. Schulinterne Weiterbildungen der Lehrpersonen werden frühzeitig bekanntgegeben. Der Unterricht fällt bei solchen Anlässen aus.
Unterrichtsbesuche während des Schuljahres sind nach Rücksprache mit der Lehrperson jederzeit möglich und erwünscht. Wünschen Sie ein längeres Gespräch mit der Lehrperson, so vereinbaren Sie bitte einen Termin.
V
Im Kindergarten sowie in der Primarschule findet regelmässiger Verkehrsunterricht statt. Extra dafür ausgebildete Polizisten zeigen den Kindern auf spielerische Art und Weise, wie sie sich im Strassenverkehr verhalten sollen. Zudem findet auch ein spezieller Fahrradunterricht statt, der mit einer kleinen Prüfung abgeschlossen wird.
Die Versicherung der Kinder ist Sache der Erziehungsberechtigten.
Die einjährige Vorbereitungsklasse (VK) bietet Kindern, die beim Übertritt vom Kindergarten in die Schule noch Zeit zur Entwicklung grundlegender schulischer Fähigkeiten benötigen, eine wertvolle Unterstützung. Durch ein durchdachtes Lernumfeld, das Elemente von Schule und Kindergarten kombiniert, sowie individuell angepasste Förderangebote, können die Kinder gezielt und ihren Stärken entsprechend begleitet werden.
Die VK ist in den Schulzentren Paul Reinhart und Martin Haffter der Primarschule Weinfelden angesiedelt. In einer familiären Kleingruppe von maximal 12 Kindern erhält Ihr Kind in einem liebevoll eingerichteten Schulzimmer die bestmögliche Förderung für seinen persönlichen Lernweg.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Vorbereitungsklasse starten die Kinder gestärkt und gut vorbereitet in die 1. Regelklasse.
W
Waldbesuche finden situativ statt. Die Eltern und Kinder werden vorgängig entsprechend informiert.
Z
Zähne sind für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern von grosser Bedeutung. Die Primarschule Weinfelden unterstützt. Sie als Erziehungsberechtigte in ihren Bestrebungen, die Zähne Ihrer Kinder gesund zu erhalten.
Die Fachperson für Zahnprophylaxe besucht die Schulklassen während des Schuljahres regelmässig, normalerweise mindestens drei Mal pro Jahr vom Kindergarten bis zur 6. Primarklasse. Bei diesen Besuchen lernen Kinder ihrem Alter entsprechend die richtige Technik zur Reinigung der Zähne und erfahren Wissenswertes über eine zahnfreundliche Ernährung sowie über den Aufbau und die Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnbett.
Zeugnisse werden einmal jährlich vor den Sommerferien abgegeben. In den ersten zwei Primarschuljahren werden keine Noten erteilt, die Kinder werden nach einem Beurteilungsraster bewertet. Ab der dritten Primarklasse gibt es ein Zeugnis mit Noten.
Standortgespräche finden jährlich, in der Regel zwischen Herbst- und Frühlingsferien, statt. In der Regel findet dieses Standortgespräch zwischen dem Kind, den Erziehungsberechtigten und der Lehrperson statt. Im Kindergarten kann dies auch ohne Beisein des Kindes durchgeführt werden. Es werden Informationen zur schulischen Leistung sowie dem Arbeits- und Sozialverhalten ausgetauscht.
Es wird darum gebeten, dem Kind täglich einen gesunden Znüni mitzugeben. Chips und Süssigkeiten gehören nicht dazu. Feiert das Kind seinen Geburtstag kann natürlich eine Ausnahme gemacht werden. Verzichten Sie auf Crèmes und Desserts, die nebst Servietten zusätzliches Servicegeschirr beanspruchen.